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   OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09   

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OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09 (https://dejure.org/2010,5058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2010 - 10 LC 148/09 (https://dejure.org/2010,5058)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 10 LC 148/09 (https://dejure.org/2010,5058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rückforderung von Rinder-Sonderprämie 1995 - Verjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 VO 2988/95/EWG ; Art. 14 Abs. 4 VO 3887/92/EWG; Art. 49 Abs. 5 VO 2419/2001/EG
    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von Rindersonderprämie für das Jahr 1995 sowie der damit verbundenen Rückforderung der Beihilfe; Umfang der an den Altersnachweis für die Rinder-Sonderprämie (2. Altersklasse) zu stellenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von Rindersonderprämie für das Jahr 1995 sowie der damit verbundenen Rückforderung der Beihilfe; Umfang der an den Altersnachweis für die Rinder-Sonderprämie (2. Altersklasse) zu stellenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von Rindersonderprämie für das Jahr 1995 sowie der damit verbundenen Rückforderung der Beihilfe; Umfang der an den Altersnachweis für die Rinder-Sonderprämie (2. Altersklasse) zu stellenden ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Nach Art. 3 der Verordnung behalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine längere Frist als die in Abs. 1 vorgesehene Frist anzuwenden, wobei die von den Mitgliedstaaten angewandte längere Verjährungsfrist sich auch aus Auffangregelungen ergeben könne, selbst wenn sie vor Erlass der Verordnung ergangen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, - C-278/07 [Vosding] -, juris, ABl.

    Die Verjährungsfrist nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung ist sowohl auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4 der Verordnung) als auch auf verwaltungsrechtliche Sanktionen (Art. 5 der Verordnung) anwendbar, und zwar auch dann, wenn die Unregelmäßigkeit vor Inkrafttreten der Verordnung begangen oder beendet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

    Aus Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung ist abzuleiten, dass mit dem Erlass der Verordnung der Gemeinschaftsgesetzgeber eine allgemeine Verjährungsregelung in Fällen der Einziehung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen eingeführt worden ist, in der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 -, a.a.O., Rdnr. 27).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2004 - 10 LB 165/01

    Antrag auf Gewährung einer Sonderprämie für männliche Rinder; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Dem nach diesen Bestimmungen zu führenden Bestandsregister kommt mithin für die Gewährung der Sonderprämie und die Überprüfung der Antragsvoraussetzungen sowohl nach dem Gemeinschaftsrecht als auch dem nationalen Recht eine zentrale Bedeutung zu (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 24. April 2008 - 10 LB 173/07 -, juris; vom 16. März 2005 - 10 LB 17/02 - und -10 LB 4086/01 -, n.v.; vom 23. Juni 2004 - 10 LB 165/01 -, juris und - 10 LB 33/03 -, n.v.; vom 28. April 2004 - 10 LB 3968/01 -, n.v.).

    Vom Kläger sind mithin nicht nachträglich Angaben verlangt worden, zu deren Angabe er nicht schon vorher verpflichtet war (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - 10 LB 165/01 -, juris und Beschluss des 3. Senats des Gerichts vom 16. Dezember 1998 - 3 L 5301/98 -, n.v.).

    Vom Kläger wurden mithin nicht nachträglich Angaben verlangt, zu deren Angabe er nicht schon vorher verpflichtet war (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2008, vom 23. Juni 2004, a.a.O. und Beschluss des 3. Senats des Gerichts vom 16. Dezember 1998, a.a.O.).

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06

    Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Diese Bedenken teilt der 7. Senat des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 -) und wendet die Verjährungsbestimmung in § 195 BGB n.F. im Falle einer aufgrund einer dem Beihilfeempfänger zuzurechnenden Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährten Beihilfe (Ausfuhrerstattung) nicht entsprechend an, sondern sieht eine Rückforderung auch nach Ablauf von sechs Jahren als nicht verjährt an.

    In diesem Zusammenhang zeigt auch Art. 3 Abs. 3 der Verordnung, dass die Verordnung die sich aus dem nationalen Recht ergebenden Verjährungsfristen nicht verkürzt, sondern nur die Anwendung aus der Sicht des gemeinschaftlichen Verordnungsgebers unangemessen kurzer Verjährungsfristen des nationalen Rechts ausschließt (vgl. BFH, Urteil vom 7. Juli 2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 3 L 5301/98

    Nachweis des Mindestalters von Milchkühen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Vom Kläger sind mithin nicht nachträglich Angaben verlangt worden, zu deren Angabe er nicht schon vorher verpflichtet war (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - 10 LB 165/01 -, juris und Beschluss des 3. Senats des Gerichts vom 16. Dezember 1998 - 3 L 5301/98 -, n.v.).

    Vom Kläger wurden mithin nicht nachträglich Angaben verlangt, zu deren Angabe er nicht schon vorher verpflichtet war (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2008, vom 23. Juni 2004, a.a.O. und Beschluss des 3. Senats des Gerichts vom 16. Dezember 1998, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07

    Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Dementsprechend hat der Senat in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 28. Oktober 2004 -10 LC 153/03 - gerade hervorgehoben, dass die Sanktionsvorschrift des Art. 10c der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 an die Anzahl der in das Bestandsregister eingetragen Nichtsantragstiere anknüpft und nicht das Register als Ganzes im Auge hat (vgl. auch Senatsurteil vom 24. April 2008, a.a.O.; VG Lüneburg, Urteil vom 20. November 2007 - 4 A 328/06 -, n.v.).

    Soweit der Senat seinen Entscheidungen mit Urteil vom 24. April 2008 - 10 LB 156/07 - und Beschluss vom 1. September 2008 - 10 LA 55/07 - eine andere Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, hält er hieran nicht mehr fest.

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Das Gemeinschaftsrecht weist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 21. September 1983 - C-215/82 - Urteil vom 20. September 1990 - C-5/89 - Urteil vom 17. Mai 1993 - C-290/91 -, NVwZ 1993, 973; Urteil vom 13. März 2008 - C-383/06 -, juris) im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, die die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen.

    Mithin kommt das nationale Recht zur Anwendung, jedoch unter Beachtung der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2008, a.a.O. [Rdnr. 48]; BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, NL- BzAR 2009, 481 m.w.N. seiner Rechtsprechung; Senatsurteil vom 24. November 2004 - 10 LB 9/03 -, vom 7. Juli 2004 - 10 LB 3880/01 - und vom 21. Juni 2005 - 10 LB 156/02 -, n.v.).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Erhebung der Einrede der Verjährung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten veranlasst hat, sei es auch unabsichtlich, von Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährungseintritts abzusehen; dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2007 - BVerwG 2 B 31.07 -, juris und Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Überdies hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324) hinsichtlich einer analogen Anwendung des § 195 BGB n.F. auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche erhebliche Bedenken erhoben.
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Zwar kann sich das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ( Urteil vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 25.07 -, juris) berufen, nach der auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, soweit sachnähere Regelungen fehlen, die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs n.F. entsprechend anzuwenden sind.
  • BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Erhebung der Einrede der Verjährung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten veranlasst hat, sei es auch unabsichtlich, von Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährungseintritts abzusehen; dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2007 - BVerwG 2 B 31.07 -, juris und Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 jeweils m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03

    Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 2 L 66/03

    Verjährung, Zinsanspruch, Zuwendung (Subvention)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - 14 A 3559/02

    Beginn der Verjährungsfrist von Zinsansprüchen i.R.d. Rückforderung von

  • EuGH, 15.01.2009 - C-281/07

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 -

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 173/07

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer Rinder-Sonderprämie; Inhaltliche

  • VGH Bayern, 02.05.2005 - 19 B 03.1726
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04

    Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 10 S 557/04

    Vorrang des Gemeinschaftsrechts bei der Aufhebung eines

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 27.05.1993 - C-290/91

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 10 LB 3968/01

    Rindersonderprämie - Altersnachweis

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2015 - 10 LB 118/10

    Flächenzahlung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rückforderung Agrarförderung;

    Durch Art. 49 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 konnte insoweit sektorenspezifisch von Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 abgewichen werden (vgl. Senatsurt. v. 19.1.2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Rn. 51; Busse, a. a. O., Rn. 51).

    Die Verjährung beginnt also mit dem Tag der Zahlung der Beihilfe und nicht (abweichend bzw. ergänzend) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 (vgl. Senatsurt. v. 19.1.2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Leitsatz 3).

  • VG Magdeburg, 19.09.2017 - 3 A 180/16

    Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften im Zuwendungsrecht

    Mit Inkrafttreten des Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 65/2011 zu der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist der Vertrauensschutz des Zuwendungsempfängers unionsrechtlich abschließend geregelt, sodass für nationale Regelungen zum Vertrauensschutz - etwa nach § 49a Abs. 2 VwVfG - kein Raum mehr bleibt (so zu inhaltsgleichen anderen europarechtlichen Vorschriften: BVerwG, Beschluss vom 29. März 2005 - 3 B 117/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 2010 - 10 LC 148/09 -, alle: juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 10 LC 65/13

    Agrarförderung; InVeKoS; Mutterkuhprämie; Rückforderung; Rückforderung

    Sie enthält in Art. 3 Bestimmungen über die Länge, den Beginn und die Unterbrechung der Verjährung einschließlich - in ihrer Reichweite umstrittener (vgl. Senatsurt. v. 19.1.2010 - 10 LC 148/09 -, Leitsatz 3; Krüger, ZfZ 2008, 244, 246; Busse, in: Härtel (Hrsg.), Handbuch des Fachanwaltes Agrarrecht, S. 191, Rn. 48, sowie zuletzt EuGH, Urt. v. 13.12.2012 - C-670/11 -, Rn. 43) - sektorenbezogener und nationaler Öffnungsklauseln.

    Gegen die Annahme, die Verjährung von Zinsen auf Rückforderungen von gemeinschaftlichen Agrarbeihilfen nach Art. 14 Abs. 1, 3 Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 sei in Art. 3 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 geregelt, spricht weiter die folgende Überlegung: Art. 49 (EG) Nr. 2419/2001 als erste Nachfolgeregelung zu Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 enthielt in den Absätzen 5 und 6 Fristen für die Rückforderung, die von denen in Art. 3 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 abwichen, mit dieser allgemeinen, sektorenübergreifenden verfahrensrechtlichen Regelung also nicht abgestimmt waren (vgl. nochmals das o.a. Senatsurt. v. 19.1.2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Rn. 50 ff., 59).

  • VG Göttingen, 13.10.2010 - 2 A 223/09

    Agrarförderung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; verwaltungsrechtliche

    Vorrangige gemeinschaftsrechtliche Regelungen gibt es diesbezüglich nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2008 - 10 LB 156/07 - AUR 2008, 371, 377 m.z.w.N. und vom 19.01.2010 - 10 LC 148/09 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG Lüneburg).

    Diese Bestimmung gilt rückwirkend schon für die Antragsjahre seit 1993, denn Artikel 2 der Verordnung Nr. 1678/1998 beschränkt die Anwendung des durch sie geänderten Artikels 14 der Verordnung Nr. 3887/1992 nicht auf bestimmte Wirtschaftsjahre oder Prämienzeiträume (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.06.2004 - 10 S 547/04 - AUR 2005, 2004; VGH München, Urteil vom 02.05.2005 - 19 B 03.1726 - RdL 2006, 26; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.2010 - 10 LC 148/09 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG Lüneburg, unter Abkehr von der früheren Rechtsprechung des Senats).

    Im Hinblick auf die Verjährung gilt Artikel 3 der Verordnung Nr. 2988/1995, der bereits weiter oben zitiert worden ist und durch spätere günstigere Sektionsvorschriften nicht verdrängt wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25.03.2009 - 7 LB 7/08 - AUR 2009, S. 238; OVG Lüneburg Urteil vom 19.01.2010 - 10 LC 148/09 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

    Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet Redlichkeit somit die innerer Bereitschaft, sich im Zuge der Antragstellung pflichtgemäß zu verhalten, insbesondere nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Angaben zu machen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.1. 2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Langtext Rn. 62; siehe insoweit auch die Beutung der in der französischen Textfassung verwendeten Worte "de bonne foi" = nach bestem Wissen und Gewissen [Weiss/Mattutat, Pons-Globalwörterbuch, Teil 1, Französisch-Deutsch, 2. Aufl. 1985, Schlagwort: "foi").
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen

    Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet Redlichkeit somit die innerer Bereitschaft, sich im Zuge der Antragstellung pflichtgemäß zu verhalten, insbesondere nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Angaben zu machen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.1. 2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Langtext Rn. 62; siehe insoweit auch die Beutung der in der französischen Textfassung verwendeten Worte "de bonne foi" = nach bestem Wissen und Gewissen [Weiss/Mattutat, Pons-Globalwörterbuch, Teil 1, Französisch-Deutsch, 2. Aufl. 1985, Schlagwort: "foi").
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 229/07

    Bewilligung von Sonderprämien und Schlachtprämien für Rinder; Getrennte

    Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet Redlichkeit somit die innerer Bereitschaft, sich im Zuge der Antragstellung pflichtgemäß zu verhalten, insbesondere nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Angaben zu machen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.1. 2010 - 10 LC 148/09 -, juris, Langtext Rn. 62; siehe insoweit auch die Beutung der in der französischen Textfassung verwendeten Worte "de bonne foi" = nach bestem Wissen und Gewissen [Weiss/Mattutat, Pons-Globalwörterbuch, Teil 1, Französisch-Deutsch, 2. Aufl. 1985, Schlagwort: "foi").
  • VG Würzburg, 31.03.2011 - W 6 K 09.860

    Gerichtsbescheid; Rücknahmebescheid; Rückforderung; Preisausgleichszahlung für

    Sollte der Kläger die aus den Merkblättern eindeutig zu entnehmenden Vorgaben missachtet haben, weil er weder die Merkblätter noch die betreffenden maßgeblichen Vorschriften mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen hat, so scheitert ein Handeln im guten Glauben schon deshalb (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 19.01.2010, Az. 10 LC 148/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - 12 E 394/18
    vgl. zu der Problematik auch Nds. OVG, Urteil vom 19. Januar 2010 - 10 LC 148/09 -, juris Rn. 49, m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 2005/10 -, juris.
  • VG Magdeburg, 13.07.2017 - 3 A 177/16

    Rückforderung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes "Markt- und

    Mit Inkrafttreten des Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 65/2011 zu der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist der Vertrauensschutz des Zuwendungsempfängers unionsrechtlich abschließend geregelt, sodass für nationale Regelungen zum Vertrauensschutz - etwa nach § 48 Abs. 2 und 4, § 49 a Abs. 2 VwVfG - kein Raum mehr bleibt (so zu inhaltsgleichen anderen europarechtlichen Vorschriften: BVerwG, Beschluss vom 29. März 2005 - 3 B 117/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 2010 - 10 LC 148/09 -, alle: juris).
  • VG Minden, 13.07.2011 - 11 K 125/10

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Sonderprämie für männliche Rinder

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